Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

Die Fa. IP WeMa UG Werbemittel + Marketing (nachfolgend: IP WeMa) betreibt Handel, Vertrieb und Herstellung von Werbemitteln und solchen Teilfertigerzeugnissen. Dazu werden Produkte und Dienstleistungen u.a. online im „Marketer-Shop“ unter www.Werbung-Einkaufen.de bzw. www.Marketer-Shop.de im Rahmen des Fernabsatzes zum Kauf angeboten. Als Kunden werden ausschließlich natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Vereinigungen angesprochen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend: Kunden). Das Angebot richtet sich nicht an Endverbraucher i.S.d. Preisangabeverordnung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten als Vereinbarung im Zusammenhang mit Kaufverträgen für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen IP WeMa und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von den hier genannten AGBs sind nur mit schriftlicher Bestätigung von IP WeMa wirksam. Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Einkaufs- und Auftragsbedingungen werden hiermit zugleich ausdrücklich zurückgewiesen. Der Vertrag mit gewerblichen Kunden kommt ausschließlich mit den hier zugrunde liegenden AGBs zustande..

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme von Ware oder einer Leistung (z.B. grafischer Entwurf) gelten diese AGB als vom Kunden angenommen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Fassung, welche stets auch im Onlineshop unter www.Marketer-Shop.de/AGB abrufbar sind.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte in Katalogen/Onlineshop stellt ein unverbindliches Angebot dar. Per eMail oder telefonisch an IP WeMa erteilte Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot, an das der Kunde für die Dauer von 59 Kalendertagen gebunden ist. Nach Übermittlung persönlicher Kundendaten oder durch Anklicken des „Kaufen-Buttons“ im abschließenden Schritt des Internet-Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Waren/Dienstleistungen auf.

2.2 Die Annahme der Bestellung hängt von IP WeMa ab. Der Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots) durch IP WeMa zustande oder durch Auslieferung der Ware.

2.3 Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend, insbes. in Bezug auf Verfügbarkeit (Zwischenverkauf von Lagerware vorbehalten), technische oder sonstige Änderungen, wie etwa in der Form, Optik, Farbe (Werbeartikel, Textilwaren; Farbton bei Naturprodukten wie z.B. Leder, Papier, Baumwolle), Schnitt (Textilwaren) und/oder im Gewicht (ausgenommen durchschnittl. Flächengewicht bei Textilien und Papieren für Drucksachen). Die in Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Beschreibungen und Abbildungen sind - sofern von IP WeMa nicht selbst produziert - der branchenübliche Näherungswert und beruhen auf Herstellerangaben. Diese Angaben, Irrtümer und Änderungen bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer der IP WeMa. Erhaltene Gegen- oder Vorleistungen werdem dem Kunden betreffend einer nicht erfüllten Leistung erstattet. Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise, die von IP WeMa innerhalb des Katalogs bzw. Internet- oder schriftlichen Angebotes genannt werden, sind in EUR angegeben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die angegebenen Preise beinhalten Kosten für Werbedrucke nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich genannt ist.

4. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen

4.1 Der Kunde kann den Kaufpreis gemäß den im Angebot genannten Zahlungsoptionen begleichen, welche sich nach Auftragswert oder Auftragsgegenstand bemessen. Bei vollumfänglichen Vorkassezahlungen gewährt IP WeMa 3% Rabatt (Skonto). Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sie keine andere Angabe enthalten.

4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann IP WeMa Sicherheitsleistungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. In diesem Fall gilt gewährter Zahlungsaufschub als aufgehoben. Diese Rechte stehen IP WeMa auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

4.3 Werkzeugkostenanteile und Musteranfertigungen sind inklusive deren Vorkosten gänzlich im Voraus sofort netto/netto zahlbar.

4.4 Bei kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkten kommt der Kunde mit dem Ablauf des betreffenden Tages in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist IP WeMa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden  geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

4.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch IP WeMa anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

4.6 IP WeMa ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.

5. Änderung der Bemessungsgrundlage

5.1 Sollten sich nach Vertragsabschluss in den zugrunde gelegten Preisgrundlagen (z. B. Rohstoffe, Rohprodukte, Wechselkurs Dollar) wesentliche und nicht vorhersehbare Veränderungen ergeben, die IP WeMa nicht zu vertreten hat, so ist eine entsprechende Anpassung der Preise vorbehalten. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls eine Preissteigerung von mehr als 10 % zu verzeichnen ist. Der Kunde erhält in diesem Fall die zum vereinbarten Preis bis dato produzierten Waren.

5.2 Veranlasst der Kunde nach erteilter Produktionsfreigabe Änderungen, so werden ihm diese in verursachender Höhe berechnet, einschließlich eines dadurch ggf. verursachten Produktionsstillstandes.

6. Gefahrübergang, Lieferung, Lieferzeit, Annahmeverzug

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei „Freisendungen“, wenn nicht ausdrücklich anderes genannt ist. Bei Verlust während des Transports oder bei Transportschäden ist die Haftung von IP WeMa auf die Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer beschränkt. Für eine Schadensgeltendmachung muss der Kunde eine Schadensfeststellung bei Lieferannahme vom Zusteller dokumentieren lassen oder alternativ in nachvollziehbarer Weise fotografieren und diese innerhalb von 3 Werktagen bei IP WeMa schriftlich einbringen, andernfalls erlischt ein eventueller Erstattungsanspruch.

6.2 Die Lieferung gilt spätestens bei Übergabe an einen Frachtführer als bewirkt. IP WeMa ist zu Teillieferungen und Teilleistungen bei Zumutbarkeit bzw. unter Absprache mit dem Kunden berechtigt.

6.3 Liefertermine werden grundsätzlich als Circa-Termine bestätigt und sind dadurch auch nur als solche vereinbart. Eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit beginnt mit dem Folgetag der Produktionsfreigabe (Korrekturfreigabe) durch den Kunden und/oder dem Folgetag der/des (An-)Zahlungseingangs in Abhängigkeit der Konditionen.

6.4 Eine Zusicherung zu einem bestimmten Liefertermin gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch IP WeMa. Soll oder muss eine solche Lieferung zur Einhaltung des Termins per Express oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Ein Lieferverzug tritt erst durch Mahnung durch den Kunden ein. Eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung ist hierbei schriftlich zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Ersatz eines solchen Verzugsschadens kann vom Kunden nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, außer IP WeMa würde Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit treffen.

6.5 IP WeMa hat einen Anspruch auf angemessene Anpassung eines vereinbarten Liefertermins bzw. -zeitraums im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten- oder das Recht wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6.6 Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Unterlagen oder Erklärungen des Kunden, so ist IP WeMa berechtigt, eine neue Auftragsbestätigung auszustellen und einen neuen Liefertermin zu bestimmen. Gleiches gilt im Falle einer nachträglichen Auftragsänderung durch den Kunden.

6.7 Die Lieferzeit ist jeweils unterbrochen für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigmustern usw. durch den Kunden. Die Unterbrechung erfolgt vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Folgetag der bei IP WeMa eintreffenden Druckgenehmigung bzw. Produktionsfreigabe des Kunden.

6.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbes. der Prüfung von Andrucken, Mustererzeugnissen oder Abgabe der Produktionsfreigabe, so ist IP WeMa nach erfolgloser Fristsetzung von drei Tagen der Rücktritt vom Vertrag möglich. Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug, stehen IP WeMa die unter 5.2 bezeichneten Rechte dennoch zu. Nimmt der Kunde die Lieferung bestellter Ware nicht an, so ist IP WeMa berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschl. Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Rücktransporte, Materialrückgaben an Zulieferer) zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 IP WeMa behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Solange IP WeMa noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde IP WeMa unverzüglich in Schriftform zu unterrichten, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen, beispielsweise bei Zwangsvollstreckung, Beschädigung oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Vertragswidriges Verhalten des Kunden insbesondere nachhaltiger Zahlungsverzug, berechtigt IP WeMa vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wenn sichergestellt ist dass die Forderung daraus auf IP WeMa übergeht. Der Kunde tritt an IP WeMa bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus sonstiger Verwendung der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Zur Forderungseinzug ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. IP WeMa ist dennoch weiterhin befugt, die Forderungen selbst einzuziehen; jedoch verpflichtet sich IP WeMa zur Unterlassung, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät. Ist aber dies der Fall, kann IP WeMa verlangen, dass der Kunde IP WeMa die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.

7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für IP WeMa vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung oder Vermischung mit IP WeMa nicht gehörenden Sache(n), so erwirbt IP WeMa an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n).

8. Werkzeuge, Lithos, Druckvorlagen

8.1 Werkzeuge, auch bei für Kunden geschützten Artikeln, bleiben Eigentum von IP WeMa. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Kunden bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet wurden.

8.2 Die von IP WeMa und ihren Erfüllungsgehilfen zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Zwischenerzeugnisse, wie Lithos, Druckplatten, Druckvorlagen, Satzdateien, Klischees etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, gemäß der Handelsbräuche der Druckindustrie Eigentum von IP WeMa und werden nicht ausgeliefert, sofern kein abweichender Vertrag hierüber besteht.

9. Gewährleistung, Liefermenge, Garantie

9.1 Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei handelsüblichen und technisch unvermeidbaren Toleranzen betreffend Farbe, Qualität, Material und Gewicht. Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei der Herstellung von Drucksachen und Werbeartikeln ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht vermeidbar und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden. Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Reproduktion und Farbtonkarten in RAL, HKS, Pantone etc. führen nicht zu einer Haftung wegen Mängel. Dasselbe gilt für farbliche und stoffliche Abweichungen zwischen etwaigen Musterexemplaren, Andrucken und dem Auflagendruck. Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von IP WeMa beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigen Materials haftet IP WeMa nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die entsprechenden Lieferanten. In einem solchen Fall ist IP WeMa von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt.

10. Beanstandungen, Mängelansprüche

10.1 Gelieferte Waren sind vom Kunden unverzüglich nach Ankunft sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn gegenüber IP WeMa nicht innerhalb vier Kalendertagen eine Mängelrüge unter genauer Beschreibung in schriftlicher Form (Briefpost, eMail) zugeht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

10.2 Bei berechtigter Beanstandung leistet IP WeMa für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr, z.B. durch Nachbesserung oder Ersatz. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Sofern der Kunde beanstandete Ware in Gebrauch nimmt, gilt die Beanstandung als gegenstandslos.

11. Auftragsstornierung, Warenrücksendungen

11.1 Es gilt der kaufmännische Vertragsgrundsatz „pacta sunt servanda“ gemäß §§ 433 ff. BGB. Demnach ist eine Rückgabe oder der Umtausch von mangelfrei gelieferter Ware ausgeschlossen, außer 13.3. Unvereinbart zurückgesendete Ware wird nicht angenommen und nicht anerkannt.

11.2 Auftragsstornierungen sind nur solange möglich, solange noch keine Bearbeitung stattgefunden hat (s. 2.2). Eine Stornierung nach begonnener Auftragsbearbeitung ist nur mit schriftlicher Bestätigung von IP WeMa möglich, wobei mind. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € gem. § 249 BGB als vereinbart gilt. Liegen von IP WeMa bereits erbrachte Leistungen darüber, so wird auf Grundlage in verursachter Höhe abgerechnet. Bei individuell gefertigten Erzeugnissen gem. § 312d BGB, wie z.B. Ware mit Logo-Anbringung,  ist eine gesetzl. Widerrufsfrist ausgeschlossen.

11.3 Im Falle einer schriftlich vereinbarten Rücknahme hat der Kunde daraus entstehende Kosten zu tragen.

11.4 Die Rücksendung neuwertiger Textilbekleidung (ohne individuelle Werbeanbringung) wird akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt, ausgenommen Socken, Unterwäsche, Caps und Hüte. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Der Rücksendung muss der Retourenschein beigefügt sein, welcher bei Lieferung unveredelter Textilwaren ausgehändigt wird. Retouren ohne diesen Schein werden nicht akzeptiert. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, werden die Kosten für die Rücksendung von IP WeMa übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht übersteigen. Nach Bearbeitung der Retoure erhält der Kunde eine Gutschrift über den Warenwert inklusive Versandkosten. Liegt kein Lieferantenfehler vor, dann erhält der Kunde nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingkosten (Mindestabzug 7,50 EUR je ursprünglicher Lieferung). Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben.

12. Korrekturen und Korrekturabzüge

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ansicht und/oder Korrektur übersandten Entwürfe, Vor- und Zwischenerzeugnisse zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im sich daran anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

12.2 Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Lehnt der Kunde diese oder die Übersendung eines Korrekturabzuges ab, so haftet IP WeMa für Satzfehler nur auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.3 Bei vom Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte bereitgestellten Druckdaten übernimmt IP WeMa keine Gewähr für die Beschaffenheit und Richtigkeit.

13. Haftung

13.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet IP WeMa uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet IP WeMa eingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.

13.2 Für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von IP WeMa auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt u.a. auch für deliktische Ansprüche. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters der IP WeMa sowie von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

13.3 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung der IP WeMa gerichtlich geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.

14. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Markenabdruck

14.1 Mit der Übermittlung von Texten, Grafiken, Fotos oder anderen zur Reproduktion vorgesehenen Daten - gleich ob zur Herstellung von Werbemitteln oder zur grafischen Bearbeitung  - bestätigt der Kunde im Besitz der erforderlichen Rechte zu sein. IP WeMa haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte an einem Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Vorgaben oder Daten des Kunden gefertigt ist.

14.2 Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter - gleich welcher Art - oder auf Unterlassung der Weiternutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er IP WeMa hierüber unverzüglich zu informieren und IP WeMa mitsamt ihren Erfüllungsgehilfen und anderen an der auftragsgemäßen Produktion Beteiligten von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag freizustellen. Dies gilt ebenso für die Kosten einer ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

14.3 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren oder Verwendungszweck an den von IP WeMa bereitgestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder dergleichen verbleiben bei IP WeMa.

14.4 IP WeMa behält sich vor, ihren Firmentext bzw. Firmenzeichen auf Lieferungen aller Art anzubringen. Des Weiteren ist IP WeMa berechtigt, von ihr gelieferte Waren für werbliche Zwecke in Katalogen und online wiederzugeben und Belegexemplare als Muster an Dritte weiterzugeben.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von IP WeMa in 91166 Georgensgmünd. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand: 25. Juli 2022     http://download.Marketer-Shop.de/download/Marketer-Shop_AGB.pdf Diese AGBs als PDF: HIER

 

Zusatzhinweis:
Geltend für Online-AGBs weisen wir gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.